Sondersammlungen
Die Steiermärkische Landesbibliothek verwaltet in ihrer Inkunabelsammlung und Sammlung alter Drucke 15.000 Titel bis zum 18. Jahrhundert. Darunter befinden sich zahlreiche Unikate, z.B. Holztafeldruck „Planetarium" um 1460.
80.000 Bücher umfasst der Bestand aus dem 19. Jahrhundert, z.B. die Bibliothek von Joseph von Hammer-Purgstall.
2.500 Buchtitel steirischer Frühdrucke und die gesamte Widmannstetter-Sammlung, z.B. die weltberühmten Kepler-Kalender von 1598 und 1599, betreffen den Zeitraum von 1559 bis 1805.
Die Theaterzettelsammlung umfasst 60.000 Theaterzettel der Grazer Theater von 1787 bis 1900, weitere Theaterzettel und Programmhefte bis heute.
In der Kartensammlung befinden sich etwa 1.500 Einzelblätter und Atlanten vom 16. bis zum 20. Jahrhundert, darunter die erste Auflage des "Theatrum Orbis Terrarum" von Abraham Ortelius (1572) und die erste Auflage des "Speculum Orbis Terrarum" von Gerard de Jude (1578).
Die Exlibris-Sammlung der Landesbibliothek enthält ca. 3.000 Einzelstücke aus dem 16. bis 20. Jahrhundert.
Die Rara-Sammlung umfasst besondere Styriaka des 20. und 21. Jahrhunderts.
Bitte beachten Sie, dass für Bücher/Medien, die älter als 100 Jahre sind, allenfalls das
Benutzerblatt entweder online oder vor Ort auszufüllen ist.
Weitere Informationen: siehe die ausführliche
Geschichte der Steiermärkischen Landesbibliothek.
Benutzung
Im Rahmen der Benutzungsordnung der Steiermärkischen Landesbibliothek kann ebenso um Einsichtnahme in die vorhandenen Vor- und Nachlässe angesucht werden. Das dafür notwendige
Benutzerblatt ist entweder online oder direkt vor Ort auszufüllen. Bei Nichtvorhandensein eines gültigen Benutzerausweises bitten wir um Vorlage eines Lichtbildausweises.
Die gewünschten Originale werden möglichst zeitnah ausgehoben. In Ausnahmefällen, nach einvernehmlicher Bekanntgabe eines Zeitpunkts für die Einsichtnahme, können die Originale auch kurzfristig bereitgestellt werden.
Die Bestände der Vor- und Nachlässe dürfen nur unter Angabe des Zwecks und nur unter Aufsicht (im Lesesaal) benützt werden. Die für die Erhaltung dieser Bestände notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten, insbesondere ist nur die Verwendung von Bleistiften als Schreibgerät erlaubt. Die Bibliotheksmitarbeiter*innen entscheiden über Art und Umfang der Benutzung sowie über allfällige Reproduktionsformen. Das Fotografieren der Bestände ist dezidiert nicht gestattet.
